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BSG, 01.07.2008 - B 13 R 17/08 BH |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Magdeburg - S 9 RJ 362/00
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2006 - L 1 RA 231/03
- BSG, 07.02.2008 - B 13 R 27/08 B
- BSG, 01.07.2008 - B 13 R 17/08 BH
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2006 - L 1 RA 231/03
Auszug aus BSG, 01.07.2008 - B 13 R 17/08 BH
1 Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hatte mit Urteil vom 26.1.2006 (L 1 RA 231/03) einen Anspruch des Klägers auf Witwerrente nach der vorletzten Ehegattin verneint.In einem Schreiben vom 19.7.2007 wandte sich der Kläger gegen diesen Beschluss, insbesondere machte er geltend, er habe ein Ermittlungsverfahren gegen "die amtierenden Richter" in dem Verfahren S 9 RJ 362/00 sowie in dem Verfahren L 1 RA 231/03 wegen Rechtsbeugung und Urkundenunterdrückung beantragt.
- BSG, 26.10.1994 - 8 BH (Kn) 1/94
Marokkaner - Rentenversicherungsbeitrag - Erstattung - Rentenanspruch - …
Auszug aus BSG, 01.07.2008 - B 13 R 17/08 BH
Die Prozesskostenhilfe hat nicht den Zweck, Bedürftigen die Durchführung solcher Verfahren zu ermöglichen, welche im Ergebnis nicht zu ihrem Vorteil ausgehen können, die also ein verständiger Rechtssuchender auch nicht auf eigene Kosten führen würde (vgl BSG SozR 3-6610 Art. 5 Nr. 1;… BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2). - BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH
Prozesskostenhilfe bei Nichtzulassungsbeschwerden
Auszug aus BSG, 01.07.2008 - B 13 R 17/08 BH
Die Prozesskostenhilfe hat nicht den Zweck, Bedürftigen die Durchführung solcher Verfahren zu ermöglichen, welche im Ergebnis nicht zu ihrem Vorteil ausgehen können, die also ein verständiger Rechtssuchender auch nicht auf eigene Kosten führen würde (…vgl BSG SozR 3-6610 Art. 5 Nr. 1; BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2). - BSG, 03.01.2005 - B 9a/9 SB 39/04 B
Fehlende Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung
Auszug aus BSG, 01.07.2008 - B 13 R 17/08 BH
Denn ein günstiges Ergebnis kann auch bei anwaltlicher Vertretung ganz offenbar nicht erreicht werden (BSG vom 3.1.2005 - B 9a/9 SB 39/04 B mwN).